Verbot von Lithium-Ionen-Akkus
Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus als Fracht im Laderaum von Passagiermaschinen soll laut Beschluss der Internationalen Zivilluftfrachtorganisation (ICAO) ab dem 01.04.2016 verboten werden. Der Transport der Batterien als Fracht auf reinen Frachtflugzeugen (CAO) ist jedoch weiterhin unter Einhaltung der entsprechenden Verpackungsvorschriften zulässig. Die Entscheidung basiert auf der erst kürzlich ausgesprochenen Warnung der US-Luftfahrtbehörde FAA, dass Lithium-Ionen-Akkus könnten im Frachtraum explodieren könnten. Die standardmäßigen Feuerschutzanlagen im Frachtraum der Passagierflugzeuge sind für dadurch ausgelöste Brände nicht ausreichend ausgestattet.
Diese Änderung betrifft nicht den Transport von Lithium-Ionen-Akkus durch Privatpersonen im Gepäck.