Neue Verordnung EU (VO) Nr. 173/2012
Mit der neuen Verordnungen (EU (VO) Nr. 173/2012) wird die Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins inhaltlich genauer definiert. Bereits durchgeführte Schulungen nach der alten Verordnung (EU (VO) Nr. 185/2010) werden anerkannt.
Nach der EU-Verordnung Nr. 185/2010 müssen unter anderem Mitarbeiter bei Transporteuren, die Luftfracht befördern geschult werden. Auch bereits „unterwiesenes“ Personal kann rückwirkend durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt werden.
Dafür muss der Transporteur dem LBA eine Stunden- und Themenübersicht vorlegen, aus der die Schwerpunkte der Unterweisung hervorgehen. Diese wird anerkannt, wenn die Inhalte der allgemeinen Schulung des Sichereitsbewusstseins entsprechen. Auch können bereits zugelassene Schulungsprogramme weiter verwendet werden. Für neue Programme muss eine Genehmigung beim LBA eingeholt werden. Zu den Schulungsthemen will das LBA demnächst eine Empfehlung herausgeben.
Sicherheitsbeauftragte oder Ausbilder müssen die Schulung künftig in Listenform, das heißt Datum, Themen, Stundenumfang und Unterschrift des Teilnehmers, dokumentieren. Auf Wunsch ist an den Mitarbeiter auch eine Teilnahmebestätigung auszuhändigen.
Quelle: Luftfahrt-Bundesamt