Bekannter Versender
Der Bekannte Versender (engl.: Known Consignor) wurde erstmals mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 eingeführt. Mit der EU-Verordnung Nr. 300/2008 wurde der Bekannte Versender als ein „Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und –standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern“ festgelegt.