Bei Annahme auf Datenschutz achten
Der reglementierte Beauftragte hat laut Verordnung (EU Nr. 185/2010) bei der Annahme von Sendungen zu überprüfen, ob er diese von einem reglementierten Beauftragten, einem bekannten Versender oder einem geschäftlichen Versender erhält. Zudem muss die Identität der Person, durch einen Personalausweis oder Reisepass, festgestellt werden. Die Frachtannahme ist zu protokollieren. Das Verfahren der Frachtannahme muss im Luftsicherheitsprogramm beschrieben werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat aktuell darauf hingewiesen, dass keine Kopien von Ausweisen gemacht werden, keine Fahrerlisten oder -daten übermittelt werden und keine personenbezogenen Daten gesammelt werden. Ein solches Handeln kann gegen Datenschutzbestimmungen oder das Personalausweisgesetzes verstoßen. Dies gilt für alle Beteiligten an der sicheren Lieferkette.
Quelle: Luftfahrt-Bundesamt